Dienstleistungen
Der Notar – Ihr Experte
Die Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes. Sie allein sind zuständig für die öffentliche Beurkundung.
Wann ist der Beizug eines Notars obligatorisch?
Immobilie
Der Verkauf einer Immobilie, die Begründung eines Grundpfandrechtes (Grundpfandverschreibung, Schuldbrief, u.s.w.), die Begründung oder Änderung einer Dienstbarkeit, die Begründung oder die Änderung von Stockwerkeigentum.
Gesellschaft
Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) und einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Verlegung des Sitzes einer Gesellschaft, die Änderung des Zwecks einer Gesellschaft, die Änderung der Statuten einer Gesellschaft.
Güterrecht
Die Änderung des Güterstandes durch Ehevertrag, die Auflösung des Güterstandes.
Erbschaft
Die Errichtung eines Erbvertrages, die Errichtung eines öffentlichen Testaments, die Eröffnung eines Testaments oder Erbvertrages, die Erstellung einer Erbbescheinigung.
Dokumente
Die Beglaubigung von Unterschriften, getreue Kopien von Originaldokumenten.
Wie viel kostet es?
Die durch einen Freiburger Notar beurkundeten öffentlichen Urkunden werden gemäss einem im Gesetz verankerten Tarif in Rechnung gestellt. Dieser Tarif gilt für alle Notare im Kanton Freiburg.
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Ausbildung, Patent und Zuständigkeitsbereich
Nach Abschluss einer vollständigen juristischen Universitätsausbildung erlernt er den Beruf durch Absolvierung eines zweijährigen Praktikums bei einem Notar. Er kann den Beruf erst ausüben, sobald er die durch den Staat organisierte Prüfung bestanden hat.
Um sein Amt ausüben zu können, muss der Notar über ein vom Staat Freiburg erteiltes Patent verfügen.
Für den Kanton Freiburg ist die Anzahl der Patente auf 55 beschränkt.
Im Immobiliensachenrecht kann der Freiburger Notar nur Verträge für im Kanton gelegene Grundstücke beurkunden. In Gesellschafts-, Ehegüter- und Erbschaftsangelegenheiten erstreckt sich seine Zuständigkeit auf die ganze Schweiz, vorausgesetzt die Urkunde wird im Kanton unterzeichnet.